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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Handwerksleistungen, die zwischen marsh-cipher (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers sowie den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

(2) Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

(3) Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die für den Auftraggeber zumutbar sind, gelten als genehmigt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.

(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(3) Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, witterungsbedingte Unterbrechungen), berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat für die ungehinderte Durchführung der Arbeiten Sorge zu tragen.

(2) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.

(3) Räumlichkeiten, in denen gearbeitet werden soll, sind vom Auftraggeber frei zu räumen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige und Aufforderung zur Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024